Bestand:
Findbuch Abt. 138: Reklame- und Siegelmarken
Signatur:
138-820
Titel:
Handelskammer zu Bonn. Für die Kreise Bonn, Bergheim, Euskirchen, Rheinbach, Siegburg u. Waldbroel
Beschreibung:
Die runde Marke mit weißer abgerundeter Zahnung zeigt auf rostrotem Grund den geprägten preußischen Adler in Weiß. Umrahmt
wird der Adler von weißer Schrift: "Handelskammer zu Bonn. Für die Kreise Bonn, Bergheim, Euskirchen, Rheinbach, Siegburg
u. Waldbroel". Die faktisch erste Gründung einer „deutschen Handelskammer moderner Prägung erfolgte 1830 mit der Genehmigung
des neuartigen Status der Handelskammer von Elberfeld und Barmen (heutige Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid),
die im ersten großen Industriezentrum Deutschlands entstand. Sie war nicht nach dem unter französischer Besatzung erzwungenen
System der Handelskammern organisiert, sondern räumte Unternehmern erstmals das Recht ein, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich
zu regeln und ihre Vertreter selbst zu wählen. Dieses Modell, das die Interessen der Gesamtwirtschaft des Bezirks vertreten
sowie Verwaltung und Politik in allen die Wirtschaft betreffenden Fragen beraten sollte, wurde schnell zum Modell für die
preußische und später gesamtdeutsche Kammergesetzgebung. So folgte bereits 1848 der Erlass einer preußischen Verordnung über
die Einrichtung von Handelskammern (pr. HKVO vom 11. Februar 1848). 1870 wurde das Handelskammerrecht vereinheitlicht (pr.
HKG vom 24. Februar 1870). Die Bezeichnung der bisherigen Handelskammern als Industrie- und Handelskammern erfolgt seit 1920.
Laufzeit:
o.J.