Bestand:
                                          
                                       
                                       Findbuch Abt. 138: Reklame- und Siegelmarken
                                    Signatur:
                                          
                                       
                                       138-820
                                    Titel:
                                          
                                       
                                       Handelskammer zu Bonn. Für die Kreise Bonn, Bergheim, Euskirchen, Rheinbach, Siegburg u. Waldbroel
                                    Beschreibung:
                                          
                                       
                                       Die runde Marke mit weißer abgerundeter Zahnung zeigt auf rostrotem Grund den geprägten preußischen Adler in Weiß. Umrahmt
                                          wird der Adler von weißer Schrift: "Handelskammer zu Bonn. Für die Kreise Bonn, Bergheim, Euskirchen, Rheinbach, Siegburg
                                          u. Waldbroel". Die faktisch erste Gründung einer „deutschen Handelskammer moderner Prägung erfolgte 1830 mit der Genehmigung
                                          des neuartigen Status der Handelskammer von Elberfeld und Barmen (heutige Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid),
                                          die im ersten großen Industriezentrum Deutschlands entstand. Sie war nicht nach dem unter französischer Besatzung erzwungenen
                                          System der Handelskammern organisiert, sondern räumte Unternehmern erstmals das Recht ein, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich
                                          zu regeln und ihre Vertreter selbst zu wählen. Dieses Modell, das die Interessen der Gesamtwirtschaft des Bezirks vertreten
                                          sowie Verwaltung und Politik in allen die Wirtschaft betreffenden Fragen beraten sollte, wurde schnell zum Modell für die
                                          preußische und später gesamtdeutsche Kammergesetzgebung. So folgte bereits 1848 der Erlass einer preußischen Verordnung über
                                          die Einrichtung von Handelskammern (pr. HKVO vom 11. Februar 1848). 1870 wurde das Handelskammerrecht vereinheitlicht (pr.
                                          HKG vom 24. Februar 1870). Die Bezeichnung der bisherigen Handelskammern als Industrie- und Handelskammern erfolgt seit 1920.
                                       
                                    Laufzeit:
                                          
                                       
                                       o.J.